Der Esel
Mit dem Esel mag Jesus schon seine Bekanntschaft gemacht haben. Soll er ihm doch bei der Geburt im Stall bereits ganz nahe gewesen sein.
mehrDer Esel
Mit dem Esel mag Jesus schon seine Bekanntschaft gemacht haben. Soll er ihm doch bei der Geburt im Stall bereits ganz nahe gewesen sein.
mehrfür den 18.05.2012
Wer ist nun willig, heute eine Gabe für den HERRN zu spenden?
1.Chronik 29,5
mehr
Der PROtestant ist die evangelische Zeitung für Multiplikatoren aus Gesellschaft und Kultur, Politik und Wirtschaft im Großraum Bonn.
mehr
Superintendent Eckart Wüster: "Nur etwa ein Drittel unserer Mitglieder zahlt überhaupt Kirchensteuer."
Mit Interesse habe ich den Artikel „Josef heißt jetzt Ayyub“ im Bonner General-Anzeiger vom 28./29.1.2012 gelesen. Dabei bin ich aber über eine Formulierung gestolpert, die mir seit einiger Zeit immer wieder einmal begegnet und die mich zunehmend ärgert, weil sie entweder unbewusst übernommen oder bewusst als Kampfbegriff benutzt wird. „Wer den Islam annimmt, wird nicht registriert, zahlt keine Zwangsabgabe wie die Kirchensteuer.“
1) Die Kirchensteuer ist keine Zwangsabgabe. Es sei denn, Sie bezeichnen die Mitgliedsbeiträge von Vereinen ebenfalls als Zwangsabgaben. Jedem steht es frei, einem Verein oder einer Kirche anzugehören. Wenn jemand aber einer solchen Organisation beitritt, ist es selbstverständlich, dass er sich auch finanziell an den Aufgaben beteiligt, die sich der Verein oder die Kirche (also die Versammlung der jeweiligen Mitglieder) setzt. Die Kirchensteuer ist also ein Mitgliedsbeitrag. Die fehlende Organisation einiger Religionsgemeinschaften wie dem Islam mag für manche Menschen reizvoll sein, sie bereitet aber – wie Sie sicher wissen – bei Absprachen durchaus Probleme.
2) Dass die Kirchensteuer Kirchensteuer heißt, hängt damit zusammen, dass sich die Höhe dieses Mitgliedsbeitrages an der Lohn- und Einkommensteuer orientiert, die das jeweilige Mitglied der Kirche an den Staat zu zahlen hat. Ob dies sinnvoll ist, darüber wird immer wieder auch in der Kirche gestritten. Aber diese Art der Berechnung macht die Kirchensteuer nicht zu einer Zwangsabgabe.
3) Die Berechnung an der Lohn- und Einkommenssteuer führt dazu, dass nur etwa ein Drittel unserer Mitglieder überhaupt Kirchensteuern zahlt. Wer kein eigenes zu versteuerndes Einkommen hat, der bezahlt also auch keine Kirchensteuer. Hier gilt das Prinzip: Wer viel hat, bringt mehr ein, als der, der wenig hat.
4) Dass der Staat für die großen Kirchen die Kirchensteuer über die Finanzämter einzieht und an die Kirchen weiterleitet, ist eine Dienstleistung, die er sich mit rund 3,1 Prozent der Kirchensteuer bezahlen lässt. Nur für unsere Evangelische Kirche im Rheinland, zu der wir hier in Bonn und der Region gehören und zu der 2,8 Millionen Mitglieder gehören, kostet uns der Einzug und die Weiterleitung der Kirchensteuer rund 18 Millionen Euro (bei ca. 600 Mio. Euro Kirchensteuereinnahmen). Die entsprechenden Entgelte der anderen Landeskirchen und der Katholischen Kirche müssten natürlich dazugerechnet werden.
Nur zwei Zahlen zu dem, was mit der Kirchensteuer gemacht wird: In Bonn fließen evangelischerseits etwa fünf Millionen Euro in sozial-diakonische Aufgaben unserer Kirche und kommen damit – wie bei der katholischen Kirche auch – auch unzähligen Menschen zugute, die gar nicht Mitglied unserer Kirchen sind. 70 bis 80 Prozent unserer Haushalte sind für Personalausgaben eingeplant. Wer Kirchensteuer zahlt, investiert also in Menschen.
Pfarrer Eckart Wüster
ger / 10.02.2012